Benutzungsumfang: FÜR DEN MOTORFLUG EINSCHLIEßLICH F-SCHLEPP GILT FOLGENDE ZEITLICHE BESCHRÄNKUNG: Keine Starts in Richtung Osten zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie nach 20.00 Uhr Ortszeit. Motorsegler sind von dieser Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Ultraleichtflugzeuge, soweit der in ihrem Lärmzeugnis ausgewiesene Lärmpegel einen Wert von 60 dB(A) nicht überschreitet.